Seit Jahren bin ich, wie aus vorstehender Aufstellung auch ersichtlich, überwiegend auf fast allen Gebieten des Zivilrechts tätig. Dazu gehören auch Vertragsberatungen, vor allen Dingen aber Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen aller Art, z.B. Kaufverträgen, Werkverträgen, Darlehensverträgen.
Die Beitreibung von Forderungen sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen, bis hin zur gerichtlichen Geltendmachung und Zwangsvollstreckung, gehört in meiner Kanzlei zur täglichen Übung. Angesichts relativ kurzer Verjährungsfristen (überwiegend 3 Jahre) ist es notwendig, rechtzeitig gerichtliche Schritte einzuleiten, auch wenn man bei hartnäckigen Schuldnern teilweise erst nach Jahren Zahlungen realisieren kann.
Grundvoraussetzung einer guten Mandatsbeziehung sind Vertrauen und Ehrlichkeit!
Seit Beginn meiner Kanzlei pflege ich zu meinen Mandanten ein besonders persönliches Vertrauensverhältnis. Wo in großen Kanzleien Mandanten oft gar nicht wissen, wer gerade ihren Fall bearbeitet oder einen Termin wahrnimmt, können Sie sich darauf verlassen, dass ich selbst persönlich mich um Ihren Fall kümmere, wenn auch natürlich unter Mithilfe meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
So manche Mandanten lassen sich regelmäßig oder auch in größeren Zeitabständen seit vielen Jahren, teilweise schon seit 20 Jahren, von mir vertreten.
Anwälte können Entscheidungen der Gerichte zwar vorbereiten und beeinflussen. Sie verfassen Gerichtsurteile aber nicht selbst. Daher ist es besonders wichtig, von Anfang an über Erfolgschancen und Risiken aufzuklären. Auch wenn es teilweise schmerzhaft ist.