Fachanwaltschaften sind eingeführt worden, damit Mandanten, die keinen Anwalt kennen, sich orientieren können, welche Anwälte welche Spezialgebiete bearbeiten. Man muss dafür Kurse besuchen, Prüfungen ablegen, der Rechtsanwaltskammer regelmäßig über die bearbeiteten Fälle berichten, an Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen. Wenn man als Rechtsanwalt jeden Werktag bis abends und teilweise das Wochenende noch arbeitet, hat man dafür im Regelfall keine Zeit mehr. Regelmäßige Fallbearbeitung und jahrzehntelange Berufserfahrung wiegen die Qualifikation einer Fachanwaltschaft ohne weiteres auf.
Was halten Sie von Werbung?
Im Gegensatz zu früher ist Rechtsanwälten heute zwar, in gewissen Grenzen, Werbung erlaubt. Dennoch bin ich davon überzeugt: Die beste Werbung eines Rechtsanwalts sind sein guter Ruf und die Empfehlungen zufriedener Mandanten.
Als Rechtsanwalt ist man Dienstleister mit weit gefächertem Spektrum. Man ist Ratgeber, Interessensvertreter, Nothelfer, manchmal auch Beichtvater und Seelentröster. Die Stellung als Organ der Rechtspflege gebietet Seriosität.